
Anonyme Bestattung / Beisetzung
ANOYME BESTATTUNG | Die anonyme Bestattung ist eine Sonderform der Feuerbestattung. Anders als bei einer herkömmlichen Feuerbestattung wird bei einer anonymen Bestattung die Urne nach der Einäscherung auf einem anonymen Grabfeld beerdigt. In der Regel handelt es sich bei diesem Grabfeld um eine Rasenfläche, auf der keine einzelnen Gräber gekennzeichnet sind.
Auch die Angehörigen erfahren nicht, wann und wo genau der Verstorbene beigesetzt wird. Immer häufiger leben Familien weit voneinander entfernt. Das kann die Grabpflege sehr schwierig machen. Selbstverständlich kann man auch einen Friedhofsgärtner mit der professionellen Grabpflege beauftragen, aber dabei können erhebliche Kosten anfallen. Aber auch eine Entfremdung innerhalb der Familie kann zu der Entscheidung führen, die preiswerte anonyme Bestattung zu wählen.
Anonyme Bestattung | Diskret und Pflegeleicht
Beisetzung ganz Anonym
Oft wird eine anonyme Bestattung auch von den Behörden veranlasst. Das passiert immer dann, wenn der Verstorbene keine Verwandten mehr hat oder diese nicht ausfindig gemacht werden können. Bedenken Sie: Eine anonyme Bestattung ist nicht rückgängig zu machen, daher sollten Sie sich die Entscheidung gründlich überlegen. Nur so können Sie verhindern, dass Sie die Entscheidung im Nachhinein bereuen. Wenn Sie Erbe eines Verstorbenen sind, sind Sie zur Durchführung der Bestattung gesetzlich verpflichtet. Eine Beerdigung verursacht Kosten, deren Untergrenze bei 1.000 Euro liegt.
Wenn aus der Erbmasse des Verstorbenen diese Kosten nicht bestritten werden können und Sie selbst finanziell nicht in der Lage sind, ein Begräbnis zu bezahlen, können Sie die Sozialbestattung beim Sozialamt des Sterbeortes beantragen. Hierfür legen Sie Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie über finanzielle Belastungen des Verstorbenen und von Ihnen vor. Hierzu gehören auch Policen über Sterbe- und Lebensversicherungen. Der Bezug von Arbeitslosengeld II ist nicht Voraussetzung für die Kostenübernahme oder die Bewilligung von Zuschüssen. Hat ein Verstorbener keine Verwandtschaft, kommt das Sozialamt für die Beerdigungskosten auf.